Guten Abend Community,
folgender Fall:
ich habe einen Jahreswagen ins Auge gefasst. Der Verkäufer ist BMW Werksangehöriger und hat den Wagen als solcher erworben.
Der Wagen wurde in 01/17 ausgeliefert und sollte somit in die 2+1 Gewährleistungsregel fallen.
Mir wurde gesagt, dass der Mini Qualitätsbrief als Garantienachweis bei Mini vorgelegt werden kann, allerdings war dem Verkäufer der Qualitätsbrief kein Begriff.
Gibt es noch andre Möglichkeiten (Fahrzeugschein etc) um nachzuweisen, dass bei dem KFZ die Neuwagengarantie gewährleistet ist? Was ist bei einem Fall vorzulegen?
Bin um jede Hilfe dankbar.
Schönen Abend noch.