Ah ok in dem Remus Gutachten steht das mit der Kombination.
... die Polizei macht mir keine Sorgen, sondern die Versicherung im Falle eines Personenschadens. Sonst hätte ich auch schon lange so ein Ding.
Remus Catback Anlage + HJS 200 Zellen Downpipe Kombination
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Kommt auf die Versicherung an. Wenn du natürlich die günstigste aller Versicherungen hast, wird sie natürlich alles umdrehen/ anzweifeln um ggf. nicht zu bezahlen.
Ein Schrauber meinte heute auch ich solle mir beim Thema Versicherung keinen Kopf machen da wie schon erwähnt die DP wie ein Ersatzteil gehandhabt wird. Ein 100% legales Tuning gebe es in DE nicht da alles von jedem (Prüfer) in alle Richtungen angezweifelt werden kann. E-Zeichen und EG‘s seien schon das beste was man bekommen kann und werden eher selten (bis angeblich gar nicht) angezweifelt. -
Das wage ich zu bezweifeln. @Jonyares kann dir da ein Lied von singen und ich persönlich kenne auch einen Fall wo das Geld bei nicht komplett legalen Fahrzeug zivilrechtlich zurück erklagt wurde. Da ist es egal welche Versicherung du hast. Sobald es um viel Geld geht werden die alles tun um nichts zu zahlen (das ist übrigens bei jeder Versicherung so) und dein Fahrzeug ganz genau untersuchen. Wenn man damit leben kann kann man sich nach Herzenslust austoben. Mir persönlich ist das zu riskant, zumal ein Fahrradfahrer mal schnell übersehen ist .
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Mir persönlich ist das zu riskant, zumal ein Fahrradfahrer mal schnell übersehen ist
Ist jetzt nicht böse gemeint. Ich frage mich nur, wenn du das Risiko so beurteilst, warum fährst du dann überhaupt Auto? Ob du nun einen Fahrradfahrer mit "legalem Auto" überfährst oder mit einem "getunten Wagen", das Ergebnis bleibt sich für den Fahrradfahrer gleich. Nur weil du dann keine finanziellen Sorgen in Richtung Versicherung hast....hmmmmm Das ist nunmal das grundsätzliche Problem mit Tuning.
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Für den Fahrradfahrer bleibt das Ergebnis gleich, aber für mich nicht, das ist korrekt.
Wenn etwas passiert möchte ich nicht auch noch eine Versicherung haben die im Worstcase nicht zahlt. Die verkehrstechnischen Verhältnisse in einer Grossstadt sind denke ich jedem bekannt. Das heißt aber nicht das ich deswegen kein Auto mehr fahren werde (oder unvorsichtig bin). -
In den meisten Fällen der Rechtsprechung, ist von einem ursächlichen Zusammenhang der Veränderungen am Fahrzeug und dem Unfall die Rede, wenn es zu einem Haftungsausschluss für den Versicherer kommt.
Dies ist eher bei einer Leistungssteigerung (bei Unfällen im Hochgeschwindugkeitsbereich, aber auch durch die bessere Beschleunigung), Veränderungen am Fahrwerk, der Bremse oder der Räder der Fall. Die Abgasanlage ist da eher unproblematisch.
Aber ich kann Deine Sorgen gut verstehen und möchte auch alles eingetragen haben, damit überhaupt nicht zu Diskussionen kommen kann. Mit der "Rennleitung" kann aber auch dann Ärger geben.
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Ja und nein, du musst hier unterscheiden zwischen Zivil- und Strafrecht.
Bei einer Leistungsseigerung ohne TÜV und einem schweren Unfall wirst du strafrechtlich verfolgt und kannst in den Bau gehen. Wenn du einen schweren Unfall mit deiner modifizierten Abgasanlage baust (die ja nicht mit der Unfallentstehung zusammenhängt) hast du höchstwahrscheinlich strafrechtlich nichts zu befürchten sondern darfst dich zivilrechtlich mit deiner Versicherung rumschlagen, die das Geld für den entstandenen Unfall zurück möchte (was je nach Unfall existenzbedrohend sein kann). Klar, wieso sollen die auch zahlen wenn du ohne ABE unterwegs bist. Das steht so auch bestimmt in abgewandelter Form in deinen Versicherungsunterlagen.Die Frage vom Themenersteller wurde bereits beantwortet. Das hier ist eine andere Geschichte, die jeder so handhaben soll wie er meint.
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Würde versuchen die Kombi eintragen zu lassen.
Habe die v2 gestern mal mit einem richtigen DB Messgerät getestet also nicht mit dem Smartphone heraus gekommen ist bei geschlossener Klappe und 4000 Umdrehungen 87 Db zulässig bei meinem Modell 91 DB. -
Also ich fahre die Kombination seit nun 35Tkm und wurde nicht einmal angehalten, trotz teils provokanter Lautstärke -
Nur Langstrecke(500km+) wird über 130km/h zur Qual -
So - ich habe hier eine spannende Wendung, Garantie für die Richtigkeit dieser Angaben kann ich allerdings nicht übernehmen
Die EG-Genehmigung der Remus wurde bis dato 2 mal erweitert, u.a. wurden die LCI Modelle aufgenommen. In der ersten Version der EG-Genehmigung steht weder etwas von Original Kat noch von nur erlaubt mit verschweißter Schraube. Dies ist bei Überarbeitung Version 2 der Fall. Dadurch, dass mein Mini BJ2014 ist und die Anlage damals mit EG Genehmigung Version 0 ausgeliefert wurde, sehe ich bei diesem Fall keinen Grund, der gegen einen Einbau einer Aftermarket-DP spricht. Wichtig ist, und darauf hat @Logan5 mich hingewiesen, dass MINI-Erstzulassung und EG-Genehmigungsdatum in den selben Zeitraum fallen. Sollte also jemand eine Anlage und einen MINI gekauft haben, als diese bereits mit der überarbeiteten EG-Genehmigung verkauft wurden, so hat er Pech gehabt und kann sich nicht auf die alte EG-Genehmigung beziehen.
Ich kann mir vorstellen, dass die Aufnahme der beiden Punkte folgende Gründe hat:
1. Schraube an Klappe: Ganz klar, neue gesetzliche Regelung zur Klappenanlage.
2. Original Kat: ggf. wg. des Facelifts und des abgeänderten Motors. Man hat das Ganze dann der Einfachheit halber auch, um auf der sicheren Seite zu sein, auf die alten Modelle ausgerollt.Ob es eine Pflicht für KFZ-Besitzer gibt regelmäßig zu prüfen, ob EG Genehmigungen aktualisiert wurden kann ich mir nicht vorstellen. Das würde nämlich im Umkehrschluss bedeuten, dass ich selbst eine Feststellschraube an meine Klappe schweißen müsste ...
Wir sind mit dem MINI und der Anlage inkl. Steuerung vor 1 Monat problemlos durch die HU, kann aber auch daran gelegen haben, dass es den Prüfer nicht interessiert hat.
Ich denke, dass im Schadensfall die vorhandenen Dokumente eingereicht werden müssen und es erste Priorität hat, dass alle Anbauteile mit einem E-Zeichen versehen sind. Hält man sich dann noch nach bestem Wissen und Gewissen an die vorhandenen Dokumente so bleibt man glaube ich auf der sicheren Seite.