Das macht den Unterschied einer ABE zu einem Teilegutachten aus.
Das John Cooper Works - Tuning Power Kit für den F56&F57 CooperS (inkl. Klappenauspuff JCW Exhaust)
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Sehe grad im Gutachten, die Vmax wird nicht angehoben?
Schade ich dachte mit der Leistung sind 250 drin
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Das macht den Unterschied einer ABE zu einem Teilegutachten aus.
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weiß jemand schon mehr, zwecks JCW Kit ohne Klappenanlage?
Fahre einen F55S mit Remus V2 und würde gern nur die Leistungssteigerung machen lassen.
Aufgrund von knapp 2 Jahren (Gebrauchtwagen)-Garantie über Mini fallen andere Leistungssteigerungen auch erst mal raus...Hab bei @Gigamot mal ne anfrage gemacht, mal schauen was die dazu sagen
Huhu ich war heute bei Procar Mini/BMW Händler und habe mal nachgefragt , wie sieht es mit mene Garantie aus wenn ich die Remus Anlage und dazu noch JCW Tuning Kit einbauen lasse .
Nun er meine kombi Remus + JCW Tuning Kit wird wohl für mich nicht gehen dadurch ist meine Garantie futsch hmm irgendwie glaube ich ihm das nicht so wirklich , was sagt ihr dazu?
Achja Remus Anlage alleine das geht klar sage er solange ABE vorhanden ist besteht die Garantie auch weiter, hmm da frag ich mich warum geht das auch nicht mit Tuning Kit? -
Weil das Kit nur mit dem Klappenauspuff aus dem Kit angeboten wird, weil nur in der Kombi würde es seitens MINI beim TÜV vorgestellt.
Packste ne Remus drunter passt es nicht mehr, da auch Remus auch nur den S zur Vorstellung hatte und nicht nen S mit Kit. -
da bin ich mir nicht sicher...im Gutachten steht
"Leistungssteigerung
durch geändertes Motorsteuergerät
ww. mit geändertem Klappenschalldämpfer "Heisst im Umkehrschluss für mich, das die Leistungssteigerung nicht zwangsweise mit dem JCW Auspuff sein muss.
Bin mir aber auch nicht ganz sicher. -
Okay , naja sehr schade das es nicht geht
Danke Dir für die schnelle Antwort -
Weil das Kit nur mit dem Klappenauspuff aus dem Kit angeboten wird, weil nur in der Kombi würde es seitens MINI beim TÜV vorgestellt.
Packste ne Remus drunter passt es nicht mehr, da auch Remus auch nur den S zur Vorstellung hatte und nicht nen S mit Kit.Genau, sehe ich auch so. Wie ein Vorredner schon sagte: Laut Gutachten Leistungssteigerung wahlweise mit Klappenauspuff. Das heißt ganz klar dass man auch nur die Leistungssteigerung eintragen lassen, unabhängig davon dass das zusammen verkauft wird!
Aber: Den Remus V2 kann man damit möglicherweise auch irgendwie legal fahren, zur Not per Einzelabnahme. Teilegutachten vom Kit und die EG Bescheinigung von Remus als Vergleichsgutachten heranziehen, ggf. Abgaswerte und Lautstärke messen lassen. Es kommt halt drauf an wie fähig der TÜVler ist. Am besten alles vorher abklären.
Zudem: Thema JCW Klappenauspuff am S ohne Leistungssteigerung
Wie du so schön sagst wurde von BMW für den S nur die Kombi vorgestellt, also Leistungssteigerung plus wahlweise(!) Auspuff. Das heißt im Umkehrschluss auch eindeutig dass der JCW Klappenauspuff alleine nicht(!) legal auf dem S gefahren werden kann. Das ist meine persönliche Meinung dazu, egal was hier die weitläufige Praxis, Meinung und auch Auskunft von Händlern ist die Kit und Auspuff zur Gewinnoptimierung einzeln vertickt haben. Jeder normale BMW Händler bei dem ich bisher angefragt habe und die wiederum Auskunft aus München eingeholt haben, hat bisher gesagt dass es nicht zulässig ist. Weitere Anfragen zu mehr Details laufen, ist bisher aber auch alles im Sande verlaufen...
Die weitläufige Begründung dass es sich bei dem JCW Klappenauspuff um eine original Nachrüstung für den S handelt und dass man daher keine Papiere dafür braucht ist ganz schwach. Wird einzeln von BMW so überhaupt nicht angeboten und das wird seinen Grund haben! Ja, man kann ihn einzeln bestellen und er passt. Laut ETK ist er aber nicht für den S geeignet. Für den JCW (nicht S!) hat der Klappenauspuff laut BMW-Werbung EG/ECE Freigabe und daher sind laut deren Werbung auch keine Papiere nötig. Wer gute Connections zum TÜV hat soll doch bitte mal die an den JCW angeschweißten Teilenummern durchs System jagen, dann sollte sich damit die Frage klären lassen ob der Klappenauspuff auch die Freigabe für den S hat oder nicht. Bzw. bei einer EG/ECE Freigabe müsste da auch ne E-Prüfnumner drauf sein. Wenn nicht, dann ist ein Teilegutachten/ABE erforderlich. Oder die Papiere bei BMW anfordern, denn die müssen definitiv welche zumindest für den JCW haben! Meiner Meinung nach müssten sie dem Kunden sowieso welche aushändigen da es sich um eine Nachrüstung handelt die nicht ab Werk bezogen werden kann. D.h. bei einer Polizeikontrolle wäre eigentlich der ehrliche Kunde dazu verpflichtet einen entsprechenden Nachweis - z.B. eine EG-Genehmigung - mitzuführen.
Bevor ich kein Schreiben von BMW inkl. fundierter Nachweise/Gutachten oder einen Auszug dazu vom TÜV gesehen habe halte ich den JCW Klappenauspuff am S weiterhin für ein Märchen...
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Hallo,
lohnt sich ein upgrade auf das JCW Tuning Kit.
Laut meinem BMW Händler soll der Umbau ca. 2000 Euro kosten und 20 PS mehr Leistung haben.
Wie funtkioniert das mit dem Klappen? Kann ich diese auch während der Fahr öffnen, also via Bluetooth oder ist es ein Kabelgebundener Controller der z.B. im Kofferraum ist?
Wer hat diese Umrüstung bereits machen lassen?
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Das wurde doch hier alles im Thread schon beantwortet...einfach mal quer lesen.