Das John Cooper Works - Tuning Power Kit für den F56&F57 CooperS (inkl. Klappenauspuff JCW Exhaust)

  • Nein, aber ein autoritäres Diskussionsverbot zu diesem voll in der Thematik des Threads liegenden Punkt wird eben von den Usern (zu Recht) nicht akzeptiert.

    Mach dir nen eigenen Fred auf wo du zu dem Thema diskutieren kannst ;)

  • Ich verstehe nicht, warum man ausgerechnet ein bereits in seinem Grundkonzept fahrspaßorientiertes Auto wie den MINI illegal betreiben muss - wie es von @Bluefish, @hotknife und @Krabat offen zugegeben wird -, um den gewünschten Fahrspaß herzustellen.


    Vorsätzliches und regelmäßiges Verstoßen gegen Gesetze ist jedenfalls nicht, wie von @hotknife der Eindruck erweckt werden soll, witzig, sondern asozial.


    Ein wenig differenzieren sollte man hier aber schon.


    Im Sportmode eine Ortschaft vollzuknallen (am besten noch nachts und bei überhöhter Geschwindigkeit) würde ich ebenfalls als als grenzwertig und asozial bezeichnen.


    Das dezente Blubbern bei Schleichfahrt allerdings nicht. Jeder ältere Diesel macht da mehr Lärm.


    Also bitte nicht alle in einen (End-)Topf werfen. :saint:

  • Dass das fahren mit offener Klappe im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig ist, ist hier jedem klar, nicht zuletzt weil es auch auf der Fernbedienung des Kits drauf steht.


    Offen gesagt ist mir nicht ersichtlich, woraus sich dieses Verbot ableiten soll?!?
    In dem Teilegutachten zu dem Kit steht nur, dass der Betrieb mit der Klappenanlage OK ist. Keine weitere Einschränkung. Und auch in dem Fahrzeugschein nach der Eintragung oder keinem mir bekanntem Dokument steht eine weitere Einschränkung oder ein Verbot.


    Ein kleines gelbes Schildchen an der Fernbedienung ist zwar nett, aber da würden mir auch viele kleine Schildchen mit netten Texten für ganz viele Gegenstände einfallen ;)


    Nicht falsch verstehen. Ich will auch nicht, dass damit 'Lärmterror' an älteren Herrschaften, Kindern, in Wohngebieten etc. begangen wird, und nach dem 2. Tunnel wird es langweilig weil peinlich, aber eine belastbare Quelle für ein Verbot / Verlust der ABE habe ich bislang nicht gesehen.

  • Was mich mal am Rande interessieren wird, was mit unseren verbauten Klappen-Pöff/Pöff wird, wenn die Teile genererell verboten werden. Bestandsschutz oder den Bypass zuschweißen?

  • Offen gesagt ist mir nicht ersichtlich, woraus sich dieses Verbot ableiten soll?!?
    In dem Teilegutachten zu dem Kit steht nur, dass der Betrieb mit der Klappenanlage OK ist. Keine weitere Einschränkung. Und auch in dem Fahrzeugschein nach der Eintragung oder keinem mir bekanntem Dokument steht eine weitere Einschränkung oder ein Verbot.


    Ein kleines gelbes Schildchen an der Fernbedienung ist zwar nett, aber da würden mir auch viele kleine Schildchen mit netten Texten für ganz viele Gegenstände einfallen ;)


    Nicht falsch verstehen. Ich will auch nicht, dass damit 'Lärmterror' an älteren Herrschaften, Kindern, in Wohngebieten etc. begangen wird, und nach dem 2. Tunnel wird es langweilig weil peinlich, aber eine belastbare Quelle für ein Verbot / Verlust der ABE habe ich bislang nicht gesehen.

    Darauf würde ich mich nicht verlassen, was ich aber viel besser finde ist, dass MINI mit dem Trackmode-Kniff, eine grandiose Lösung gefunden hat, die sich beliebig fortspinnen lässt.

  • @MCS
    Für die Gültigkeit von gesetzlichen Vorschriften genügt es, dass diese in beschlossenen und veröffentlichten Gesetzen stehen. Ein Abdruck in Teilegutachten oder Fahrzeugscheinen ist dafür weder notwendig noch üblich und diese Dokumente haben ja auch andere Funktionen als die Wiedergabe von Gesetzen. Ich vermute, dass das Verbot in der StVO enthalten ist, aber dass es besteht, kann wohl angenommen werden (wozu sollte BMW sonst den entsprechenden Aufdruck machen?), unabhängig von seinem genauen Dokumentationsort. Vermutlich hilft Tante Google bei der Suche nach diesem gerne weiter.

    @hotknife
    Im deutschen Rechtswesen gilt das Prinzip des sog. Rückwirkungsverbotes. Das bedeutet, dass Vorschriften, die für den Bürger ungünstiger sind als aktuelle, nicht rückwirkend eingeführt werden dürfen, was hier auf Bestandsschutz hinauslaufen würde. Natürlich kann aus wichtigen Gründen auch von diesem Prinzip abgewichen werden, wobei dann im Rahmen der Güterabwãgung auch die negativen Auswirkungen (Aufwand für Um-, Rück- oder Ausbauten von Anlagen) zu berücksichtigen wären. Grundsätzlich haben solche Rechtsprinzipien in der Gesetzgebung ein hohes Gewicht.