Laut NEFZ Wert müsste ich einen kombinierten Wert von 132 g haben, laut WLTP 165 g.
Vielleicht kann mir hier jemand sagen ob das soweit korrekt ist oder ob der Zulassungsstelle beim Abtippen der EG-Übereinstimmungsbescheinigung ein Fehler unterlaufen ist.
meines Wissens darf bis Erstzulassung vor dem 01.09.18 nur der NEFZ - Wert zugrunde gelegt werden. Eine gute Übersicht gibt die u.a. Tabelle, die @Felix6589 von seinem Händler bekommen und hier im Forum veröffentlicht hat: