Auszug:
„(...) Auch Einschränkungen für Klappenauspuffe
Es gibt jedoch auch Autos, die serienmäßig über Soundgeneratoren oder einen Klappenauspuff verfügen. Bisher konnte bei solchen Systemen noch eine andere Steuerung nachgerüstet werden, um das Auto in bestimmten Fahrmodi, beispielsweise "Sport" oder "Race" deutlich lauter zu machen.
Bei solchen Auspuffanlagen öffnet sich ab einer gewissen Drehzahl, Last oder in bestimmten Fahrmodi eine Klappe im Auspuff. Die Abgase werden dann am schallgedämpften Teil des Auspuffes vorbei oder durch ein voluminöseres Rohr geleitet, diese Umleitung sorgt für mehr Lärm und einen volleren Klang.
Doch auch diese Möglichkeit der akustischen Angeberei wurde nun stark eingeschränkt. Umbauten an der Steuerung ab Werk verbauter Systeme sind nur noch erlaubt, wenn der Wagen danach in allen vorhandenen Fahrmodi, Gängen und Drehzahlbereichen nicht lauter ist als in dem Fahrmodus, der für die Typgenehmigung verwendet wurde, erklärte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums. Die Grenzwerte bei Pkw gibt die EU vor, erlaubt sind derzeit maximal 75 Dezibel bei einer Leistung von 200 Kilowatt (272 PS) pro Tonne Fahrzeugmasse. Bei höherer Leistung und einem höheren Fahrzeuggewicht sind auch mehr Dezibel erlaubt, bei weniger Leistung gelten natürlich strengere Grenzwerte. Gemessen wird einmal, während das Auto mit konstanter Geschwindigkeit vorbeifährt, aber auch eine Beschleunigungsfahrt, bei der die Pkw auf einer 20 Meter langen Teststrecke aus Tempo 50 voll beschleunigen. (...)“