Garantieanspruch? Was denkt ihr?

  • Naja es ist so das wir im Moment bauen und wir da schon nervlich voll ausgelastet sind, ich brauch mein Auto auf die Arbeit und muss mich drauf verlassen können.


    Wenn meine freie Werkstatt mein Auto repariert hat, lass ich mir die Teile geben die sie austauschen mussten, die knall ich dann meinem Händler auf den Tisch. :cursing::D
    Naja und wenn sich da nichts tut, werde ich einen Anwalt einschalten, evtl :huh::whistling:

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    Wenn meine freie Werkstatt mein Auto repariert hat, lass ich mir die Teile geben die sie austauschen mussten, die knall ich dann meinem Händler auf den Tisch. :cursing::D
    Naja und wenn sich da nichts tut, werde ich einen Anwalt einschalten, evtl :huh::whistling:

    Das ist jetzt wahrscheinlich zu spät, aber wenn man selbst repariert, Ersatzvornahme, gehen grundsätzlch alle Ansprüche gegen Verkäufer und Garantiegeber verloren.


    Der Verkäufer hat erst das Recht nachzubessern, dazu muss ihm der Käufer die Möglichkeit geben. Erst wenn der Verkäufer die Reparatur ablehnt, mit der Mangelbeseitigung in Verzug gerät oder die Reparatur scheitert darf der Käufer selber reparieren. Einen Anspruch auf Erstattung der Fremdreparaturkosten hat der Käufer sonst nicht.


    Und auch dann muss man die Beweislage sichern, d.h. sehr genau den Zustand am besten per Gutachten dokumentieren, der vor der Reparatur bestanden hat. Sonst läuft man die große Gefahr, dass man in Beweisnot gerät, wenn es hart auf hart geht. Wenn ein Mangel besteht, muss der Verkäufer auch die Kosten des Gutachtens erstatten. Auch das läuft unter Kosten der Nacherfüllung.


    Verschleiss ist natürlich grundsätzlich kein Mangel. Auf der anderen Seite ist praktisch jedes Teil an einem Auto ein Verschleissteil. Übermäßiger, vorzeitiger Verschleiss ist deshalb sehr wohl ein Mangel, den der Verkäufer auf seine Kosten beseitigen muss. Festgebackene, überhitzte Bremsen, ein Riss in der Bremsscheibe ist kein normaler Verschleiss.


    Aber wie gesagt, wenn der Verkäufer keine Gelegenheit hatte zu reparieren, bzw. nicht mit der Nachbesserung in Verzug gesetzt wurde, ist das alles müßig.