Alles anzeigenGuten Morgen aus Österreich!
Ich habe mit großem Interesse eure Diskussionen zur JCW Pro Anlage gelesen. Ich stehe vor folgendem Dilemma: Ich hatte bereits im Mai 2017 einen JCW bekommen, bei dem ich die Pro Anlage montiert hatte. Allerdings bin ich damit nicht zum TÜV, da ja jede BMW Werkstatt den Auspuff durch den Zettel im Anhang selbst "abnehmen" kann?! Oder liege ich hier falsch? Ich war das ganze letzte Jahr so unterwegs. Es steht ja dezitiert drauf, dass alles fachmännisch montiert ist, es sich hierbei um Original-Zubehör handelt, und diese geschlossen uneingeschränkt benutzbar ist.
Ich habe meinen alten JCW im Dezember ohne AGA verkauft, vor zwei Wochen wieder einen neuen bekommen. Mein Plan war es den einfach wieder zu montieren und bei dem BMW Partner meines Vertrauens mit angehängtem Schreiben abzunehmen. Passen muss der "alte" Auspuff ja auf dem neuen Modell auch (falls es überhaupt einen neuen gibt?)? Somit haben sich auch die Teilenummern nicht verändert.
Liege ich hier komplett falsch oder wie seht ihr das?
Schöne Grüße
Hi ,
ich stehe vor dem gleichen Problem.Passen tut sie.Unser Problem ist die neue kennumer vom Motor.Wir unterliegen jetzt der neuen Gesetzgebung zwegs Lautstärke.Und somit ist es verboten einen Auspuff über Klappen die wir beeinflussen können verboten.
Schau mal bei AC Schnitzer.
Die verkaufen den Klappenauspuff nach wie vor ABER OHNE STELLMOTOR.Das heißt , wir haben einen Klappenauspuff , können aber die Klappen nicht öffnen .
Den Stellmotor verkaufen sie extra ABER dann ist das ganze nicht mehr erlaubt.Jetzt können wir die Klappen öffnen fahren aber wieder illegal durch die Gegend
Das gilt aber nur für unseren NEUEN Motortyp.
Ich hoffe das hilft dir weiter.
Lg