@mini-f56-driver aber Du hast doch auch die V2 drinne!?
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Warum Welle machen? Wer nutzt die Klappe im nicht öffentlichen Bereich?
Soviele der hier anwesenden sind das nicht, von daher kann sich da auch keiner beschweren.
Eher muss man hoffen das MINI eine gute Lösung zur mechanischen Sicherung der Klappe anbietet, bzw. andere Hersteller von Anlagen mit Klappe.
Wer sich in Grauzonen bewegt muss grundsätzlich damit rechnen, dass sich die Gesetzeslage zu seinen ungunsten ändern kann.
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@mini-f56-driver aber Du hast doch auch die V2 drinne!?
Ja fahre ich seit 35.000 km
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...BMW/Mini hat für die JCW PRO Klappenanlage mit Fernbedienung Bluetooth als "original Zubehörteil" für F56 JCW Baujahr vor 11/2017 eine Zulassung.
Da muß dann auch nichts eingetragen werden oder führst du für alle angebauten Originalteile ABE's mit? Das ist alles über die Teilenummern und Hersteller abgedeckt, glaub das war auch alles so auf auf meiner Anlage eingraviert.Notiz im Zubehörkatalog:
"Achtung: Für den Sport-Mode sind keine weiteren Zulassungsdokumente notwendig. Der Schalldämpfer ist für den Betrieb auf öffentlichen Straßen zugelassen. Bei Verwendung des Track-Mode auf öffentlichen Straßen erlischt die Zulassung."Beim F56 S sieht das wegen der zusätzlichen Leistungssteigerung anders aus, da ist nämlich das Motorsteuergeräte Update wegen mehr Leistung eintragungspflichtig.
Beide Fälle sind also für den Anbau legal und zugelassen deshalb auch TÜV konform, wurde mir auch so aus sicherer familiärer Quelle bestätigt.
Im Straßenverkehr ist natürlich nur das fahren im Sportmodus (geschlossene Klappe) erlaubt, aber das hat nichts mit einem TÜV Stempel zu tun.
Außerdem wurde das auch hier im Forum schon von Gigamot einem Mini Tuner der die Anlage schon öfters verbaut hat so bestätigt.
Das hängt alles mit der neuen Lärmgrenzeverordnung für "neue Fahrzeugtypen" ab Juli 2016 zusammen, für alle alten Fahrzeugtypen besteht "gesetzlicher Bestandsschutz", also keine Angst vor TÜV oder DEKRA.
Die JCW PRO Klappenanlage besitzt deshalb für F56/57 ab 11/2017 auch keine Zulassung mehr, anbaufähig ist die natürlich immer noch. Irgendwann wirds da mal was neues leiseres geben was dann wieder geprüft und zugelassen für die Neuen ist.edit: gleiches gilt natürlich auch für Fremdhersteller mit EG-Genehmigungsbescheinigung für den jeweiligen Fahrzeugtyp und E Prüfzeichen auf dem Anbauteil. Beim Mini F56 also bis Baujahr 11/2017.
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Ich warte schon gespannt auf die ersten legalen Lösungen für den JCW ab 11/2017.
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...bei den Vormodellen weißt der Fahrzeugschein immerhin noch 93db Standgeräusch gegenüber 72db bei hälftiger Nenndrehzahl aus
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Ab 11/2017 sind es noch 90 & 71db
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Habe da andere Infos Quelle: EU Amtsblatt
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Kann man sich entspannt zurücklehnen